Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Seit dem 01.01.2017 wurde die Medizinprodukte- Betreiberverordnung (MPBetreibV) novelliert und es ist nunmehr für jeden Betrieb der Gesundheitseinrichtung mit mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, pflegerischer etc. Ausbildung als Beauftragter
für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt folgende Aufgaben für den Betreiber der Gesundheitseinrichtung wahr:

  • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber in Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
  • Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
  • Koordinierung der Rückrufmaßnahmen der Hersteller in Gesundheitseinrichtungen
  • Sicherstellung betroffener Medizinprodukte und Dokumentation
  • Meldung eines Vorkommnis an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
  • Prüfung der Informationen der Behörden und Hersteller über Medizinprodukterisiken
  • Feststellung des innerbetrieblichen Schulungsbedarfs
  • Unterstützung der Medizinprodukte – Beauftragten und – Verantwortlichen

Unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
erreichen Sie unter folgenden Adresse: beauftrfmpsi@pflegehaus-elbmarsch.de